Internet- und eMail-Nutzung am Arbeitsplatz
Beim Zugriff auf das Internet kann der Mitarbeiter zwischen „Dienst“ und „Privat“ wählen. Loggt er sich privat ein, befindet er sich in seinem „privaten Nutzungsbereich“. Hier können die URLs, falls dies überhaupt gewünscht ist, verschlüsselt gespeichert werden. Alle Daten sind nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Gefahr in Verzug) nach dem 4-Augen-Prinzip einsehbar.
Die eMail-Nutzung für private Zwecke wird den Mitarbeitern ausschließlich innerhalb ihrer „privaten Nutzungsbereiche“ erlaubt. Hierzu benutzen die Beschäftigten einen privaten eMail-Account. Der eMail-Server des Unternehmens wird dagegen ausschließlich dienstlich genutzt.

Man kann den Mitarbeitern eine gewisse Zeit für private Internetaktivitäten gewähren. Hierbei kann man die Nutzungszeit entweder herunter oder herauf zählen lassen, sobald der Mitarbeiter auf Privatnutzung umschaltet. Man kann den Mitarbeitern die Privatnutzung auch während der Arbeitszeit untersagen - außerhalb der Arbeitszeiten sind private Internetaktivitäten aber z. B. erlaubt. Hierzu können z. B. feste Arbeitszeiten inklusive Pausenregelung festgelegt werden.
Um die dienstliche Internetnutzung angemessen überwachen zu können, zieht webFox aus der Gesamtheit der im vergangenen Monat aktiven, dienstlichen Internetnutzer Stichproben.
Die Verbindungsdaten der privaten und dienstlichen Internetnutzung werden unter Verwendung eines asymmetrischen Verschlüsselungsverfahrens für einen bestimmten Zeitraum vorgehalten. Unter Umständen (z. B. bei dringendem Verdacht eines Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen) können die Daten mithilfe des Vier-Augen-Prinzips (z. B. der Geschäftsleitung und dem Datenschutz-beauftragten) wieder entschlüsselt werden.
|